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- Sanktionslisten
Die einzelnen Staaten oder Staatengemeischaften publizieren Sanktionslisten, auf denen natürliche und juristische Personen (aber auch Schiffe, siehe
US Specially Designated Nationals List) aufgeführt sind. Je nach Sanktionsliste ist der geschäftliche Kontakt zu einer darin genannten Person untersagt oder die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen steht unter Genehmigungsvorbehalt.
Mit der Bekanntgabe/Aktualisierung einer solchen Sanktionsliste ist deren Inhalt rechtlich gültig und Verstöße werden, je nach Staat und zugrunde liegendem Recht, geahndet. Für die Geschäftsleitung sowie deren vertretungsberechtigte Organe kann die Nichteinhaltung dieser Sanktionsregeln schnell zur persönlichen Haftung führen.
Mit Hapo bietet die PST.AG ein Produkt an, welches einen automaitsierten Abgleich zwischen den sanktionierten Parteien und den Geschäftskontakten des Unternehmens durchführt. Die Basis für eine zuverlässige Sanktionsprüfung bilden aktuelle Sanktionsdaten. Seitens der PST.AG werden die Sanktionsdaten in aufbereiteter Form bereitgestellt. Im Folgenden sind die durch die PST.AG bereitgestellten Sanktionslisten beschrieben: