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EU List
In dieser List sind Personen und Körperschaften enthalten, gegen die seitens der EU zielgerichtete Sanktionen verhängt wurden. Zu diesen Sanktionen gehört das Verbot der direkten oder indirekten Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen oder von Finanzmitteln.
Behörde (Herausgeber)
Wer
Die Vorgaben müssen von allen Personen und Körperschaften eingehalten werden, die in der EU geschäftlich tätig sind - auch Staatsangehörige von nicht-EU-Ländern - ferner von EU-Staatsangehörigen und Körperschaften, die gemäß den Gesetzen eines EU-Mitgliedstaates gegründet oder geführt werden und deren Geschäftstätigkeit außerhalb der EU stattfindet.
Ausnahmen
Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen und Verfahren möglich (z.B. Finanzmittel für grundlegende Ausgaben, darunter Zahlungen für Lebensmittel, Miete oder Hypothekarkredit, Medikamente und medizinische Behandlungen).
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum
Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Anwendungsempfehlung
Zu prüfen ist für jeden Kontakt, ob dieser mit einem Eintrag auf dieser Sanktionsliste übereinstimmt. Sollte eine Prüfung eine Übereinstimmung ergeben oder nicht zweifelsfrei ausschließen können, dass es sich um eine sanktionierte Person oder Körperschaft handelt, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu kontaktieren. Die durchgeführten Sanktionsprüfungen sollten dokumentiert und archiviert werden. Bei Namensübereinstimmung ist festzuhalten warum der Kontakt als unkritisch eingestuft wurde.
Kontakt
Wir stehen Ihnen jederzeit zu Fragen rund um die Bereitstellung von Sanktionsdaten zur Verfügung. Sie erreichen uns unter +49 (0) 3641 / 876 10 70.
Weitere Kontaktmöglichkeiten.
Links
Bundesbank (Finanzsanktionen)
Europäische Union (Sanktionen)
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA - Ausfuhrkontrolle
Bundesagentur für Außenwirtschaft