EU List

 

In dieser List sind Personen und Körperschaften enthalten, gegen die seitens der EU zielgerichtete Sanktionen verhängt wurden. Zu diesen Sanktionen gehört das Verbot der direkten oder indirekten Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen oder von Finanzmitteln.
 

Behörde (Herausgeber)

Europäische Union

Wer

Die Vorgaben müssen von allen Personen und Körperschaften eingehalten werden, die in der EU geschäftlich tätig sind - auch Staatsangehörige von nicht-EU-Ländern - ferner von EU-Staatsangehörigen und Körperschaften, die gemäß den Gesetzen eines EU-Mitgliedstaates gegründet oder geführt werden und deren Geschäftstätigkeit außerhalb der EU stattfindet.

Ausnahmen

Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen und Verfahren möglich (z.B. Finanzmittel für grundlegende Ausgaben, darunter Zahlungen für Lebensmittel, Miete oder Hypothekarkredit, Medikamente und medizinische Behandlungen).
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.

Anwendungsempfehlung

Zu prüfen ist für jeden Kontakt, ob dieser mit einem Eintrag auf dieser Sanktionsliste übereinstimmt. Sollte eine Prüfung eine Übereinstimmung ergeben oder nicht zweifelsfrei ausschließen können, dass es sich um eine sanktionierte Person oder Körperschaft handelt, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu kontaktieren. Die durchgeführten Sanktionsprüfungen sollten dokumentiert und archiviert werden. Bei Namensübereinstimmung ist festzuhalten warum der Kontakt als unkritisch eingestuft wurde.