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DE Birma/Myanmar Anordnung
Änderung
(10.März 2008) Rechtsgrundlage ist nicht mehr die Bekanntmachung im Budnesanzeiger vom 24. Januar 2008, sondern die Verordnung (EG) Nr.
194/2008.
Siehe PST.AG News zum Update der EU List auf Grundlage der Verordung 194/2008.
Am 08. Januar 2008 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zielgerichtete Sanktionen gegen Mitglieder der Regierung, der Sicherheitskräfte, der Streitkräfte und diesen nahestehenden Personen von Birma/Myanmar angeordnet.
Auszug aus der Anordnung
Verfügung über Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der im Anhang bezeichneten Personen bei gebietsansässigen Kreditinstituten und anderen Gebietsansässigen sind untersagt.
Den im Anhang bezeichneten gebietsfremden natürlichen Personen dürfen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Verfügung nach Nummer 1 oder Bereitstellung nach Nummer 2 können nur ausnahmsweise im Voraus genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen von Artikel 5 Abs.3 des Gemeinsamen Standpunkts 2006/318/GASP vom 27.April 2006 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar (AB1. EU. L 116 S.77) in der Fassung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/750/GASP vom 19. November 2007 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/318/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar (AB1. EU Nr. L 208 S. 1) vorliegen.
Gebietsansässige Kreditinstitute haben unverzüglich alle Informationen über die Durchführung dieser Anordnung, insbesondere die von Nummer 1 erfassten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, an die für die Erteilung von Genehmigungen zuständige Stelle zu melden. Die jeweils zuständigen Stellen sind für die Verfügung über Gelder die Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen, 80281 München; Telefon 0 89/28 89 38 00, Telefax 0 69/70 90 97 38 00), bei Verfügung über wirtschaftliche Ressourcen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (65760 Eschborn, Telefon 0 61 96/90 80, Telefax 0 61 96/90 88 00).
Diese Anordnung wird hiermit gemäß §41 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrengesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
...
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §33 Abs. 2 Nr. 1 AWG dar und kann nach §33 Abs. 6 AWG mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden.
Behörde (Herausgeber)
Bundesministers für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Wer
Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Ausnahmen
Ausnahmen können erteilt werden. Zuständig ist die Deutsche Bundesbank bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Bewertung
Der konkrete Fall verdeutlicht wie hoch das Risiko für Unternehmen ist, gegen Sanktionsbestimmungen zu verstoßen. Mit Bekanntgabe dieser Verordnung müssen sich deutsche Unternehmen diese Sanktionen umsetzen. Obwohl bereits personenbezogen Sanktionen der EU gegen Birma/Myanmar durch die EU Sanktionsliste durchgesetzt werden, deckt eine Sanktionprüfung gegen die EU List diese Verordnung nicht ab (Stand 19. Februar 2008). Zitat Deutsche Bundesbank:
Ergänzend zu den hierzu in Kraft gesetzten EG-Verordnungen wurde in Deutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Vorgriff auf eine zu erwartende europarechtliche Regelung eine Anordnung zu Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit bestimmten Personen erlassen, die den Kreis der von Finanzsanktionen gegen Birma/Myanmar betroffenen Personen erweitert.
In der Verordnung vom 08. Januar 2008 werden 53 Namen aufgeführt. 14 Namen davon sind Bestandteil der EU List und der UK List, weitere 2 Namen sind Bestandteil der
EU List, der
UK List und der
US SDN List. Dies bedeutet, dass 37 Namen in der Verordnung enthalten sind, die in keiner der „Standard“ Sanktionslisten vorkommen. Dies unterstreicht wie wichtig eine qualitativ hochstehende und flexible Datenversorgung der Compliance Management Software ist.
Kontakt
Wir stehen Ihnen jederzeit zu Fragen rund um die Bereitstellung von Sanktionsdaten zur Verfügung. Sie erreichen uns unter +49 (0) 3641 / 876 10 70.
Weitere Kontaktmöglichkeiten.
